Auto-Translation:
Menü
Allgemeine Geschäftsbedingun
Eigentlich brauchen wir sie nicht, denn wenn´s mal klemmt finden wir eine Lösung in einem ruhigen, freundlichen Gespräch.
Hierfür ist es gut, man kennt die Spielregeln !
Die nachfolgenden Bedingungen, die "Freiburg Aktiv" erstellt hat, regeln das Rechtsverhältnis für alle Tour- und Reiseverträge zwischen den Kunden und "Freiburg Aktiv" und ergänzen die reiserechtlichen Vorschriften der § 651a I BGB. Sie werden von dem Kunden mit der Buchung anerkannt und vor der Buchung übermittelt.
1. ABSCHLUSS DES REISEVERTRAGES
1.1 Der Vertragsabschluss muß grundsätzlich schriftlich erfolgen. Mündlich erteilte Aufträge erlangen erst nach schriftlicher Bestätigung durch "FREIBURG AKTIV" Wirksamkeit. Mit der schriftlichen Buchungsbestätigung meldet sich der Kunde verbindlich für die gewünschte Tour oder Reise an.
1.2 Von den Touren- bzw. Reisebedingungen oder den Prospektaussagen abweichende Zusagen sind nicht bindend. Vom Kunden speziell geäußerte Wünsche müssen von "Freiburg Aktiv" ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Sie sind sonst nicht Bestandteil dieses Tour- oder Reisevertrages.
2. BEZAHLUNG
2.1 Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung von 20 % des Tour- oder Reisepreises fällig. Der restliche Betrag ist 14 Tage vor Touren- bzw. Reisebeginn zu bezahlen. Die entsprechenden Beträge ergeben sich aus der Buchungsbestätigung. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Tour- oder Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung jedoch kurzfristig vor Tour- oder Reisebeginn ein, trägt der Kunde die Mehrkosten einer Eilauslieferung der Touren- bzw. Reiseunterlagen, sofern er die Verzögerung des Zahlungseingangs zu vertreten hat. Ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch seitens des Touren- bzw. Reiseteilnehmers und keine Touren- bzw. Reiseverpflichtung seitens "Freiburg Aktiv".
2.2 Rücktrittsgebühren sowie verauslagte Kosten sind sofort bei Abrechnung fällig.
3. LEISTUNGEN
3.1 Der Umfang und Art der vertraglichen Leistungen ergibt sicausschließlich aus den Angaben der Tour- oder Reisebestätigung sowie aus der für den Zeitpunkt der Tour oder Reise gültigen Leistungsbeschreibung des Veranstalterprogramms. Änderungen dieser Angaben durch entsprechende Mitteilungen vor Vertragsabschluß bleiben vorbehalten.
3.2 Kurzfristige Abweichungen von einzelnen Touren- bzw. Reiseleistungen während einer Tour oder Reise aufgrund der örtlichen nicht hervorsehbaren Begebenheiten und/oder erkennbaren individuellen Fähigkeiten oder der Wünsche der Teilnehmer oder wegen von "Freiburg Aktiv" nicht zu vertretenden Zeitverzögerungen oder tatsächlichen Beschränkungen bleiben vorbehalten. Im übrigen sind Änderungen oder Abweichungen einzelner Tour- oder Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Tour bzw. Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Mängelhaftungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.3 "Schlechtwetter"
Da "schlechtes Wetter" von jedem Menschen anders definiert wird, finden die Touren bzw. von "Freiburg Aktiv" bei jedem Wetter statt. Dennoch ist "Freiburg Aktiv" bemüht, auf Wunsch des Kunden oder der Teilnehmergruppe ein Ersatzprogramm zu gestalten. Sollten die Kosten des Ersatzprogramms die ursprünglichen Touren- oder Reisekosten überschreiten, so hat der Kunde die im Einzelfall vereinbarten Mehraufwendungen von "Freiburg Aktiv" zu erstatten.
3.4 Fremdleistungen
Leistungen, die als Fremdleistungen (z.B. Transfers, Hotels, Restaurants etc.) lediglich vermittelt werden, gehören nicht zum Leistungsumfang von "Freiburg Aktiv", sofern sie in den Touren- bzw. Reisebeschreibungen ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet worden sind. Grundlage für Leistungen ist der Prospekt des Dritten, dessen Angaben für "Freiburg Aktiv" nicht bindend sind.
3.5 Buchung von Zimmern
Wenn zwei oder mehrere Personen gemeinsam ein Doppel- oder Mehrbettzimmer gebucht haben und keine Ersatzperson an die Stelle eines zurücktretenden Teilnehmers tritt, ist "Freiburg Aktiv" berechtigt, den vollen Zimmerpreis zu fordern oder, wenn möglich, die verbleibenden Teilnehmer anderweitig unterzubringen.
4. RÜCKTRITT DURCH DEN KUNDEN
4.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn von der Reise oder Tour zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei "Freiburg Aktiv". Die Erklärung bedarf keiner bestimmten Form, dem Kunden wird aber empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
4.2 Rücktrittskosten
Tritt der Kunde vom Touren- bzw. Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise oder Tour nicht an, kann "Freiburg Aktiv" angemessenen Ersatz für die getroffenen Touren- bzw. Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Touren- bzw. Reiseleistungen berücksichtigt.
4.3 Stornierungskosten
Statt der nachgewiesenen Kosten gemäß Ziffer 4.2 kann "Freiburg Aktiv" folgende pauschale Stornokosten erheben:
a. bis zum 30. Tag vor Antritt bis zu 10 % des Touren- bzw. Reisepreises, mindestens jedoch 50,- €.
b. ab dem 29. Tag bis zum 20. Tag vor Antritt bis zu 25 % des Touren- bzw.Reisepreises
c. ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Antritt bis zu 50 % des Touren- bzw.Reisepreises
d. ab dem 09. Tag bis zum 04. Tag vor Antritt bis zu 65 % des Touren- bzw.Reisepreises
e. ab dem 03. Tag vor Antritt und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des Touren- bzw.Reisepreises.
4.4 Umbuchungen
Umbuchungen sind nur mit unserem Einverständnis gegen ein Umbuchungsentgelt möglich.
Das Umbuchungsentgelt richtet sich jeweils nach dem Umfang der Umbuchung und dem damit verbundenen Mehraufwand, liegt jedoch bei mindestens 50,- € pro Touren- bzw. Reiseteilnehmer. Umbuchungswünsche des Kunden nach dem Ablauf o. g. Fristen können, sofern die Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Touren- bzw. Reisevertrag zu Bedingungen gemäß den Ziffern 4.2 und 4.3 und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
5. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH "FREIBURG AKTIV"
5.1 "Freiburg Aktiv" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise oder Tour vom Touren - bzw. Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Tour oder Reise den Touren- bzw. Reisevertrag kündigen:
a. Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise oder Tour ungeachtet einer Abmahnung von "Freiburg Aktiv" nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichen Maße vertragswidrig verhält, ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt. Kündigt "Freiburg Aktiv", so behält er den Anspruch auf den Touren-bzw. Reisepreis; er muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge.
b. Bis 2 Wochen vor Touren- bzw. Reiseantritt, wenn in der Ausschreibung für die entsprechende Reise oder Tour auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, kann "Freiburg Aktiv" bei Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl den Touren-bzw. Reisevertrag kündigen. In jedem Fall ist "Freiburg Aktiv" verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise oder Tour hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde kann an einer mindestens gleichwertigen Reise oder Tour teilnehmen, wenn "Freiburg Aktiv" in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Sofern "Freiburg Aktiv" zu einem solchen Angebot nicht in der Lage ist oder auch auf Wunsch des Kunden, erhält dieser den eingezahlten Touren-bzw. Reisepreis zurück. Weitere Ansprüche bestehen nicht.
5.2 Sowohl Touren-bzw. Reiseveranstalter als auch der Kunde können den Vertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt die Reise oder Tour erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Der Veranstalter kann für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise oder Tour noch zu erbringende Reiseleistung eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten für eine evtl. Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten dem Kunden zur Last fallen.
6. MÄNGELHAFTUNG
6.1 "Freiburg Aktiv" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentliches Kaufmanns für:
a. Die gewissenhafte Touren bzw. Reisevorbereitung;
b. die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger;
c. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung;
d. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Touren- bzw. Reiseleistungen.
6.2 Garantien werden von "Freiburg Aktiv" nur bei ausdrücklicher Vereinbarung übernommen.
6.3 Für die Vermittlung fremder Leistungen lt. Ziffer 3.4 haftet "Freiburg Aktiv" nur für die ordnungsgemäße Vermittlung und nicht für die Leistungserbringung selbst.
6.4 Stellt "Freiburg Aktiv" Leihräder den Touren- bzw. Reiseteilnehmern zur Verfügung, haftet der Kunde selbst für jegliche Beschädigung oder Verlust des Leihrades.
7. HAFTUNG
7.1 Die Teilnahme an den Touren oder Reisen erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung, insbesondere hat er selbst gerade bei sportlichen Veranstaltungen (z.B. Laufen, Fahrradfahren, Schwimmen, Klettern) einzuschätzen, ob er gesundheitlich, physisch und psychisch den Anforderungen der Tour oder Reise gewachsen ist. Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung selbst verantwortlich. Die Teilnahme Minderjähriger ist in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder eines aufsichtspflichtigen Lehrers möglich. Die Teilnehmer verpflichten sich, auf den Touren die Anweisungen der Reiseleitung zu befolgen und nicht eigenmächtig zu handeln.
7.2 Für Kosten, die durch Krankheit während der Tour oder Reise entstehen, hat der Teilnehmer selbst aufzukommen, sofern die Erkrankung nicht auf einem von "Freiburg Aktiv" zu vertretenden Reisemangel beruht. Aufwendungen für einen möglicherweise erforderlichen besonderen Heimtransport des Touren-bzw. Reiseteilnehmers hat dieser selbst zu tragen. Wenn der Gesundheitszustand des Kunden zu Bedenken Anlaß gibt, ist er verpflichtet, vor Buchung der Tour oder Reise einen Arzt aufzusuchen.
7.3 Vertragliche Haftung
Die vertragliche Haftung des Touren-bzw. Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tourenpreis- bzw. Reisepreis beschränkt,
a. soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b. soweit "Freiburg Aktiv" für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
7.4 Deliktische Haftung
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von "Freiburg Aktiv" auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von "Freiburg Aktiv". Gegenüber Unternehmern haftet "Freiburg Aktiv" bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei von "Freiburg Aktiv" zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
7.5 Mitwirkungspflicht des Kunden
a. Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (z.B. Reparatur eines defekten Fahrrades) mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten, soweit ihn dies zumutbar ist. Der Touren-bzw. Reiseteilnehmer ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der zuständigen Touren-bzw. Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen.
b. Unterläßt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel bei der Touren-bzw. Reiseleitung vor Ort anzuzeigen und war ihm die Anzeige zumutbar, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu.
c. Bei Touren-bzw. Reisegepäck sind Verlust und Beschädigung unverzüglich dem Touren-bzw. Reiseleiter oder den Beförderungsunternehmen anzuzeigen und sich eine schriftliche Bestätigung ausstellen zu lassen. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchverlustes.
8. VERJÄHRUNG, ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche des Kunden verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise oder Tour dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Touren-bzw. Reiseveranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche auf Schadensersatz wegen Körperverletzung oder Tötung des Kunden verjähren in drei Jahren nach Beendigung der Reise oder Tour. Eine Abtretung der Ansprüche des Kunden aus Anlaß der Reise oder Tour an Dritte ist ausgeschlossen. Ebenso ist ausgeschlossen deren gerichtliche Geltendmachung im eigenen Namen.
9. ALLGEMEINES
9.1. Für öffentliches Aussagen, insbesondere in der Werbung, hat "Freiburg Aktiv" nur einzustehen, wenn er sie veranlaßt hat. In solchen Fällen besteht eine Einstandspflicht nur dann, wenn die Werbung die Reiseentscheidung den Kunden auch tatsächlich beeinflußt hat.
9.2. Einzelheiten von Prospekten entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Mit der Veröffentlichung neuer Prospekte verlieren alle unsere früheren Publikationen über gleichlautende Reiseziele und Termine ihre Gültigkeit.
9.3. Für Druck- und Rechenfehler wird nicht gehaftet.
9.4. Die Ungültigkeit eines Teiles dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
9.5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz von "Freiburg Aktiv". Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. "Freiburg Aktiv" ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.
9.6. Alle personenbezogene Daten, die "Freiburg Aktiv" zur Abwicklung der Reise oder Tour zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.